Mikro-KWK-Anlagen - attraktive Förderung für Mannheimer

Quelle: Senertec

Auch 2011 bis zu 10.000 EUR Zuschuss für den Einbau einer Mikro-KWK-Anlage sichern!

KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen) tragen durch bessere Brennstoffausnutzung erheblich zum Klimaschutz bei. Denn aus dem eingesetzten Brennstoff wird doppelt Energie in Form von Strom und Wärme gewonnen, für die man nur einmal zahlt. Mikro-KWK-Anlagen können sowohl in Wohngebäuden als auch im gewerblichen Bereich eingesetzt werden.

Es lohnt sich, die eigene Energie im Haus zu erzeugen, denn die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme ist besonders effizient und schont damit den Geldbeutel. Trotz dieser Vorteile werden in den meisten Kellern auch heute noch überwiegend nur Heizkessel installiert und damit Klimaschutzpotenziale auf viele Jahre verschenkt.

Das Förderprogramm "Mikro-KWK-Anlagen" des Klimaschutzfonds der MVV Energie AG soll dazu beitragen, dass mehr kleine Kraftwerke in Mannheim installiert werden. Lassen Sie sich in der Klimaschutzagentur über die innovative Technik und die Fördermöglichkeiten beraten.

Beachten Sie bitte, dass dieses Programm nur Mannheimer Kunden der MVV Energie in Anspruch nehmen können!

Es sind ausreichend Fördermittel vorhanden.Die Förderrichtlinie "Mikro-KWK-Anlagen" informiert Sie über die konkreten Fördervoraussetzungen.

Die Berechnung des möglichen Zuschusses erledigt für Sie unser Rechenprogramm.

Eine Liste förderfähiger Blockheizkraftwerke finden Sie hier.

Das Antragsformular können Sie am PC ausfüllen. Wir empfehlen, vorher unbedingt eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Bitte drucken Sie den Antrag aus und senden diesen ausgefüllt und unterschrieben an uns per Post zurück an:

Klimaschutzagentur Mannheim
gemeinnützige GmbH
D 2, 5-8
68159 Mannheim

Aktuelles

BAFA fördert wieder Kraft-Wärme-Kopplung

Ab 1. April 2012 gibt es wieder staatliche Zuschüsse für kleine Blockheizkraftwerke.

Förderprogramme der KfW warten mit Neuigkeiten auf

Verbesserte Konditionen, neue Standards und erweiterte Förderungen ab 2012.

Beratungszeiten

Mo.
08:00 - 16:00 Uhr
Do.
09:00 - 18:00 Uhr
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