15.05.12

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft gibt erste Tranche der Denkmalförderung 2012 frei

Sechs Millionen Euro für Erhalt, Sanierung und Nutzung von ba- den-württembergischen Kulturdenkmälern

"Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg fördert die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von Kulturdenkmälern in Baden-Württemberg mit rund sechs Millionen Euro“, teilte Staatssekretär Ingo Rust heute in Stuttgart mit. Die Mittel für das diesjährige Denkmalförderprogramm stammen ausschließlich aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Für 2012 sind Fördermittel in weiteren Tranchen in Aussicht gestellt.
Mit dieser ersten Tranche der Denkmalförderung im Jahr 2012 können 194 Vor-
haben im ganzen Land unterstützt werden. Rund 49 Prozent der Mittel entfallen
auf Vorhaben privater Eigentümer, 32 Prozent auf Vorhaben von Kirchen und 19
Prozent auf solche von Kommunen.
Unterstützt werden Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten, Schlössern oder kommunalen Bauten. Hervorzuheben sind beispielsweise Restaurierungsarbeiten am Ulmer Münster oder die Sanierung am Freiburger Münster, neben einer Vielzahl weiterer Maßnahmen in Baden-Württemberg.

Die Bandbreite der geförderten Projekte des Denkmalförderprogramms 2012
spiegelt die kulturelle Vielfalt wider: Gefördert werden nicht nur herausragende,
das Stadtbild prägende Denkmäler, sondern auch weniger auffällige Objekte, wie Wegekreuze oder Skulpturen. Das Förderprogramm umfasst zudem
Denkmäler der Technikgeschichte, wie die Wiederinbetriebnahme einer Dampf-
lokomotive oder die Restaurierung von Maschinen und Technik einer Mühle.
"Das Engagement von Bürgerinitiativen und Fördervereinen, die sich in der heu-
tigen Zeit der Erhaltung und dem Schutz von wertvollen Kulturgütern widmen,
bedarf intensiver Unterstützung“, betonte Staatssekretär Rust.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können bei den regional zu-
ständigen Regierungspräsidien gestellt werden. Das Ministerium für Finanzen
und Wirtschaft stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die
zu fördernde Maßnahme.
Eine Liste der geförderten kommunalen und kirchlichen Vorhaben finden Sie unter www.mfw.baden-wuerttemberg.de.

Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de und www.mfw.baden-wuerttemberg.de in der Rubrik Bau und Immobilien unter Denkmalpflege.

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